Steuerliche Entlastungen beschlossen
Das Kabinett hat am 24. Juli das Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen, das ab 2025 für mehr Netto vom Brutto sorgen soll. Auch für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen sind Verbesserungen vorgesehen.
Fahrtkosten eines selbstständigen IT-Beraters
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Fahrtkosten eines selbstständigen IT-Beraters befasst.
Handelsregister soll teurer werden
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung veröffentlicht. Dieser sieht insbesondere eine lineare Erhöhung der Eintragungsgebühren vor.
Neuer Höchstwert bei Vermögensübertragungen
Im Jahr 2023 haben die Finanzverwaltungen Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro veranlagt. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 19,8 Prozent auf einen neuen Höchstwert, nachdem es 2022 um 14 Prozent gesunken war.
Corona-Hilfen für Selbstständige als beitragspflichtiges Einkommen
Mit dem Programm "Soforthilfe Corona" wurden Unternehmen und Selbstständige unterstützt, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befanden. Aber auch diese Mittel unterfallen dem sozialversicherungsrechtlichen Beitragsrecht.
Zur Grundsteuer bei Sanierung eines baufälligen Denkmals
Für Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, kann ein Anspruch auf Grundsteuererlass bestehen – wenn der erzielte Rohertrag in der Regel unter den jährlichen Kosten liegt.
Genossenschaftliche Rechtsform soll attraktiver werden
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften sollen verbessert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vor, den das Bundesministerium der Justiz nun veröffentlicht hat.
Verbesserter Kreditzugang für Gemeinwohl-Unternehmen
Die Bundesregierung verbessert die Fördermöglichkeiten für gemeinwohl-orientierte Unternehmen. Konkret soll der Kreditzugang zu Förderkreditprogrammen der KfW verbessert werden.
Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen
Unterhaltsleistungen können nur dann als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 Euro nicht übersteigt. Unterhaltsleistungen sind dabei nicht (sofort) in die Vermögensberechnung einzubeziehen.
Aufwendungen für eine Arbeitnehmer-Verabschiedung
Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind Aufwendungen für eine Verabschiedungsveranstaltung eines Arbeitnehmers insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten. Dem hat sich ein Finanzgericht nun entgegengestellt.